Aufsichtsplan Schützenverein Schwarzenberg e.V.

Zielsicher. Gemeinsam. Stark.

Aufsichtsplan 2025

  Schießdienst Vorstand Aufsicht KW Aufsicht 100m LW
05.04. Blechschmidt, P. Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz
06.04. Wiegand, M. Willkommen, C. Greiner, P.
       
11.04. Blechschmidt, P. ab 16:00 Uhr 100 m und Grillen im Verein
12.04. Blechschmidt, Kl. Knopp, S. Fleischer, R.
13.04. Müller, R. Perju, I. Fischer, M.
       
19.04. Blechschmidt, M. Albrecht, E. Mothes, R.
20.04. Chernykh, A. Schröder, S. Klettke, R.
       
26.04. Illert, J. Illert, A. Baumgärtel, D.
27.04. Blechschmidt, W.                VS Blechschmidt, B. Geitner, M.
 
03.05. Blechschmidt, P. Nestmann, S. Fricke, A.
04.05. Blechschmidt, P. Lang, A. Junghanns, R.
       
10.05. Blechschmidt, Kl. Vötzsch, M. Fleischer, R.
11.05. Wiegand, M. Schmidt, St. Mothes, R.
       
17.05. Blechschmidt, M. Mothes, S. Fischer, M.
18.05. Chernykh, A. Bierstedt, A. Greiner, P.
       
24.05. Blechschmidt, P. Wendler, M. Jentzsch, V.
25.05. Hahn, D.                              VS Treitz, U. Fischer, M.
 
31.05. Blechschmidt, P. Friedrich, L. Fleischer, R.
01.06. Wiegand, M. Pfohl, T. Baumgärtel, D.
       
07.06. Illert, J. Härtlein, A. Roßberg, I.
08.06. Blechschmidt, M. Blei, E. Junghanns, R.
     
14.06. Blechschmidt, Kl. Büttner, F. Greiner, P.
15.06. Wiegand, M. Fischer, S.  Fischer, M. 
       
21.06. Blechschmidt, P. Seifried, U. Fleischer, R.
22.06. Müller, R. Baumann, F. Baumgärtel, D.
       
28.06. Blechschmidt, P. Pfohl, T. Mothes, R.
29.06. Jentzsch, V.                         VS Schmidt, St. Greiner, P.

Kontrollaufgaben der Aufsicht im Schützenverein

Die Standaufsicht im Schützenverein Schwarzenberg e.V. hat folgende Aufgaben:

  1. Der Schießleiter ist für das öffnen und verschließen der Anlage verantwortlich, sowie für die Einteilung der Aufsicht für Kurzwaffe und Langwaffe.
  2. Jedes Mitglied im Schützenverein das im Besitz einer WBK ist, kann für die Standaufsicht auf den Schießständen eingeteilt werden.
  3. Vor jedem Schießen ist die Funktionstüchtigkeit der Anlage durch die Aufsicht zu überprüfen.
    Das beinhaltet die Lichtsignale zur Freigabe oder Stopp des Schiessens, die sichere Verschließung der Fluchttüren und Signalgebung dieser, sowie der Start der Entlüftungsanlage. Ca. 30 Minuten vor dem Schießbeginn.
  4. Bei den Schützen ist neben der zugelassenen Munition auch die Waffe auf Sicherheit und Zulassung zu kontrollieren.
  5. Jeder Schütze trägt im Kurzwaffenstand Ohrenschützer.
  6. Die zum schießen genutzten Waffen sind grundsätzlich in Schussrichtung abzulegen. Das laden der Waffe ist am Schützenstand durchzuführen.
  7. Nach dem Schiessen ist das Magazin zu entfernen und der Verschluss zur Kontrolle zu öffnen. In der Waffe dürfen keine Patronen verbleiben.
  8. Jede  Waffe ist in einem zugelassenen Transportbehälter und verschlossen zu transportieren.
  9. Bei Gastschützen muss die Versicherung des Schützen abgefragt werden.
  10. Bei Neuanfängen oder ungeübten Schützen ist grundsätzlich eine Aufsicht am Schützen verantwortlich. Der Schütze tritt in gelber Warnweste an.
  11. Die Bedienung der Anlage auf der 2. Schießbahn ist nur durch das eingewiesene Personal und die Vereinstrainer erlaubt.
  12. An den Schießständen besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
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